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Vollmachten (Brikarname)

Vollmachten (Brikarname)

Bei Vollmachten wird zwischen Generalvollmachten und Einzelvollmachten unterschieden. Bitte beachten Sie vor Ihrer Bewerbung die folgenden Voraussetzungen:

  • Ein aktuelles Passfoto der beiden Parteien: eines für den Vollmachtgeber und eines für den zu Bevollmächtigenden
  • Ein irakischer amtlicher Lichtbildausweis (irakischer Reisepass, irakische Staatsbürgerschaftsurkunde oder irakischer Personalausweis)
  • Eine Kopie vom Ausweis des zu Bevollmächtigenden
  • Der Vollmachtgeber muss persönlich in der Vertretung der Regionalregierung Kurdistan-Irak erscheinen, um das Rechtsdokument zu unterschreiben.

 

Bitte beachten Sie unsere Annahmezeiten:

Mittwochs 10:00 – 14:00

Andere Annahmezeiten werden nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung gewährt.

 

  • Generalvollmacht (Brikarnamey Gişti)

    Eine Generalvollmacht erlaubt einer bevollmächtigten Person, im Namen einer anderen Person zu handeln.

    Für die Ausstellung einer Generalvollmacht, bringen Sie bitte die oben genannten Dokumente in der Liste der Voraussetzungen.

    Annullierung von Generalvollmachten:

    Zur Annullierung einer Generalvollmacht bringen Sie folgende Dokumente persönlich zur Vertretung der Regionalregierung Kurdistan-Irak:

    • Einen irakischen amtlichen Lichtbildausweis (irakischer Reisepass, irakische Staatsbürgerschaftsurkunde oder irakischer Personalausweis)
    • Eine Kopie der zu annullierenden Vollmacht

    Bitte beachten Sie, dass wir nur Dokumente annullieren können, die von der österreichischen Vertretung der Regionalregierung Kurdistan-Irak ausgestellt wurden.

  • Einzelvollmacht  (Brikarnamey Taybet)

    Eine Einzelvollmacht erlaubt einer bevollmächtigten Person, im Namen einer anderen Person in einer bestimmten Angelegenheit zu handeln. Einzelvollmachten können ausgestellt werden um Pensionen zu beantragen, Scheidungen durchzuführen, Hochzeitsurkunden ausstellen zu lassen sowie um Fahrzeuge oder Immobilien (Grundstücke, Häuser oder Firmen) zu erwerben oder zu verkaufen.

    Für die Ausstellung einer Einzelvollmacht, bringen Sie bitte die oben genannten Dokumente in der Liste der Voraussetzungen und ggfs. folgende ergänzende Dokumente:

    • Bei Scheidungen: Den vollständigen Namen und das Geburtsdatum des Ehepartners
    • Hochzeitsurkunden: Den vollständigen Namen und das Geburtsdatum des Ehepartners, sowie einen aktuellen HIV-Test
    • Beim Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen: Eine Kopie des Fahrzeugscheins
    • Beim Kauf oder Verkauf von Immobilien: Die Eigentumsnummer wie auf der Vertragsurkunde angegeben

    Bitte beachten Sie, dass eine Einzelvollmacht längstens ein Jahr und ausschließlich für den ursprünglich vermerkten Zweck gültig ist.