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Neue Einreisebestimmungen für Österreich & Kurdistan

Neue Einreisebestimmungen für Österreich & Kurdistan

 

Österreich

Die österreichische Bundesregierung hat ein Formular für die Freigabe vor Reiseantritt eingeführt, das vor der Einreise in die Österreichische Republik auszufüllen ist. Das Dokument muss den Behörden auf Anfrage vorgelegt werden und seine Echtheit kann mit einem automatisch generierten QR-Code überprüft werden.

Das Formular finden Sie hier: Pre-Travel Clearance Form.

Die Einreise nach Österreich aus Staaten außerhalb der EU ist wieder erlaubt. Reisende müssen keine Quarantäne eintreten, wenn die Einreise 14 Tage nach Vollimmunisierung geschieht. Im Gegenteil muss eine zehntägige Quarantäne eingetreten werden, wenn die Reisenden teilimmunisiert, genesen oder getestet sind. Die Quarantänte darf früher beendet werden, wenn ein negativer Test ab dem fünften Tag nach Ankuft vorhanden ist.

Für detaillierte Informationen besuchen Sie diese Webseite der Regierung: Einreisen nach Österreich.

 

Austrian Airlines Flüge

Die Flüge zwischen Wien und Erbil sind mindestens einmal pro Woche geplant.

Aufgrund der aktuellen Lage kann der Flugplan kurzfristig verändert werden. Kontrollieren Sie immer die Austrian Airlines Webseite hier.

Detaillierte Informationen zu Reisen mit Austrian Airlines finden Sie hier: Sicheres Reisen mit Austrian Airlines.

 

Kurdistan

Im Einklang mit der weltweiten Reaktion auf COVID-19 und der vorsichtigen Aufhebung der Beschränkungen hat das Gesundheitsministerium der Regionalregierung Kurdistan-Irak die offiziellen Richtlinien für Reisen in die Region Kurdistan aktualisiert.

Januar 2022

Erstens: Die Impffrist für Beschäftigte im öffentlichen Dienst (zivil und militärisch) wird bis zum 20. Januar 2022 verlängert. Wer sich nicht an die Weisungen hält, muss mit Disziplinarmaßnahmen nach dem allgemeinen Gesundheitsrecht rechnen.

Zweitens: An Grenzübergängen werden COVID-19-Tests für Personen durchgeführt, die in die Region Kurdistan einreisen, einschließlich derjenigen mit COVID-19-Impfausweis. Zutritt erhalten nur Personen, die innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft ein negatives Ergebnis eines gültigen COVID-19-Tests vorlegen können.

Drittens: Das Ministerium für religiöse Angelegenheiten wird in Abstimmung mit den zuständigen Verwaltungen in der Region Kurdistan Sonderregelungen für Bestattungen erlassen.

Viertens: Touristengruppen müssen innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft einen negativen COVID-19-Tests UND eine gültige Impfausweise vorlegen.

Fünftens: Alle Bürger, unabhängig von ihrem Impfstatus, müssen in Innenräumen für jeden öffentlichen Raum (z. B. Regierungsbüros, Unternehmen, Restaurants, Banken, usw.) eine Maske tragen und die Vorschriften zur sozialen Distanzierung einhalten.

Sechstens: Ab dem 1. Februar 2022 wird der Zutritt zu öffentlichen Räumen (z. B. Regierungsbüros, Geschäfte, Restaurants, Einkaufszentren, Veranstaltungshallen, Geschäfte und andere) nur Personen, die einen negativen Test oder eine COVID-19-Impfkarte vorweisen, erlaubt.